{"id":1553,"date":"2022-09-23T07:05:44","date_gmt":"2022-09-23T05:05:44","guid":{"rendered":"https:\/\/kolonialmarken.de\/satzung-only-in-german-language\/"},"modified":"2022-10-23T09:46:24","modified_gmt":"2022-10-23T07:46:24","slug":"our-constitution","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kolonialmarken.de\/en\/our-constitution\/","title":{"rendered":"Our Constitution"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; admin_label=&#8221;Header&#8221; _builder_version=&#8221;4.17.6&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; custom_padding=&#8221;||0px|||&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.16&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.16&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8221;d72c0383-6487-4f2c-ac5c-7d48a6376757&#8243; header_font=&#8221;||||||||&#8221; header_text_color=&#8221;#000000&#8243; header_font_size=&#8221;50px&#8221; header_line_height=&#8221;1.1em&#8221; header_font_size_tablet=&#8221;60px&#8221; header_font_size_phone=&#8221;26px&#8221; header_font_size_last_edited=&#8221;on|phone&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;]<\/p>\n<h1>Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Sammler deutscher Kolonialpostwertzeichen e.V.<\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; _builder_version=&#8221;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; custom_padding=&#8221;4px|||||&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; hover_enabled=&#8221;0&#8243; locked=&#8221;off&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; sticky_enabled=&#8221;0&#8243;]<\/p>\n<div id=\"content\">\n<div class=\"content\">\n<p><strong>The approved and legally registered constitution is only available in German.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>in der Neufassung vom 03. Juni 2000<\/p>\n<p><b>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/b><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eArbeitsgemeinschaft der Sammler deutscher Kolonialpostwertzeichen e.V.\u201c. Er wurde 1928 in Berlin als Arbeitsgemeinschaft gegr\u00fcndet, hat seinen Sitz in Cochem und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Koblenz eingetragen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 2 Zweck und Aufgaben<\/b><\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist die Pflege von Philatelie, Postgeschichte und allgemeiner Geschichte der ehemaligen deutschen Kolonien sowie der L\u00e4nder, in denen Auslandspostanstalten unterhalten wurden, mit allen Rand- und Nebengebieten sowie die F\u00f6rderung ihrer Erforschung. Forschungsergebnisse und andere Erkenntnisse werden in geeigneter Form ver\u00f6ffentlicht und Einrichtungen wie Bibliotheken und Museen, f\u00fcr die sie von Belang sind, zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n<p>Der Verein versucht auch jungen Sammlern den \u00fcberseeischen Teil der deutschen Postgeschichte als ein Entwicklungsstadium globaler Kommunikation verst\u00e4ndlich zu machen. Dar\u00fcber hinaus soll allgemeines Verst\u00e4ndnis f\u00fcr diesen Abschnitt deutscher Geschichte vermittelt werden.<\/p>\n<p>Der Verein unterst\u00fctzt die Erkennung und Bek\u00e4mpfung von F\u00e4lschungen und Manipulationen auf dem Gebiet der Kolonialphilatelie.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><b>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p>Mitglied kann auf Antrag jeder an der Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden, der vollj\u00e4hrig und gesch\u00e4ftsf\u00e4hig ist. Minderj\u00e4hrige bed\u00fcrfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.<\/p>\n<p>Der Antrag auf Aufnahme muss schriftlich an den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Vereins ergehen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft wird beendet<\/p>\n<ol>\n<li>durch Tod;<\/li>\n<li>durch Austritt, der nur zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich per Einschreiben gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden kann.<\/li>\n<li>durch Streichung aus der Mitgliederliste auf Beschluss des Vorstandes, wenn trotz schriftlicher Aufforderung per Einschreiben Beitr\u00e4ge oder sonstige Geldforderungen des Vereins nicht bezahlt worden sind oder wenn das Mitglied wegen nicht mitgeteiltem Wohnungswechsel seit mehr als f\u00fcnfzehn Monaten nicht erreichbar ist;<\/li>\n<li>durch f\u00f6rmlichen Ausschluss auf Antrag, wenn ein Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins oder der Kolonialphilatelie gesch\u00e4digt hat oder aus anderem wichtigen Grunde. Die Entscheidung ergeht auf Vorstandsbeschluss, wobei es der Zustimmung von \u00be aller Vorstandsmitglieder bedarf und ist dem Mitglied unter Angabe der Gr\u00fcnde per Einschreiben mitzuteilen. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer vierw\u00f6chigen Frist Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich oder schriftlich zu rechtfertigen. Gegen einen f\u00f6rmlichen Ausschluss kann Berufung bei der Hauptversammlung eingelegt werden. Die Berufung ist dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer per Einschreiben mitzuteilen. \u00dcber eine Berufung, also den Antrag des Betroffenen auf Aufhebung des Vorstandsbeschlusses, entscheidet die Hauptversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Weder Austritt noch Ausschluss befreien von finanziellen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein. Ausscheidende Mitglieder verlieren jeden Anspruch am Vereinsverm\u00f6gen<\/p>\n<p><b>\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/b><\/p>\n<p>Jedes Mitglied ist berechtigt, an den Veranstaltungen teilzunehmen und die Einrichtungen und Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen sowie Antr\u00e4ge an den Vorstand und an die Hauptversammlung zu stellen. Bei Abstimmung hat jedes Mitglied eine Stimme. Eine \u00dcbertragung des Stimmrechtes ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Es wird erwartet, dass es sich f\u00fcr Zweck und Aufgaben des Vereins nach besten Kr\u00e4ften einsetzt.<\/p>\n<p><b>\u00a7 5 Beitrag und Gesch\u00e4ftsjahr<\/b><\/p>\n<p>Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn jeden Jahres zu zahlen. Bei Aufnahme in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegeb\u00fchr zu entrichten. \u00dcber die H\u00f6he von Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegeb\u00fchr entscheidet die Hauptversammlung jeweils f\u00fcr das kommende Jahr.<\/p>\n<p>Die Aufnahmegeb\u00fchr ist sofort bei Eintritt, der Mitgliedsbeitrag bis zum 31. M\u00e4rz eines jeden Jahres zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><b>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/b><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung, insbesondere die Hauptversammlung;<\/li>\n<li>Der Vorstand besteht aus<br \/>dem Vorsitzenden,<br \/>dem stellvertretenden Vorsitzenden,<br \/>dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer,<br \/>dem stellvertretenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer,<br \/>dem Schatzmeister,<br \/>dem Schriftleiter der \u201eBerichte f\u00fcr Kolonialbriefmarken-Sammler\u201c,<br \/>dem stellvertretenden Schriftleiter, zust\u00e4ndig f\u00fcr den philatelistischen Teil der\u201eRundschreiben\u201c.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Schriftleiter k\u00f6nnen zugleich ein weiteres Vorstandsamt bekleiden.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird von der Hauptversammlung aus den Mitgliedern des Vereins f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vorstandes werden auf Antrag eines Mitgliedes einzeln in geheimer Abstimmung gew\u00e4hlt. Offene Wahl und\/oder gemeinsame Abstimmung ist bei allseitiger Zustimmung m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die T\u00e4tigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.<\/p>\n<p>Auslagen im Vereinsinteresse werden gegen Rechnungsvorlage erstattet. F\u00fcr Eigenbelege werden die Erstattungss\u00e4tze von der Hauptversammlung festgelegt.<\/p>\n<p><b>\u00a7 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes<\/b><\/p>\n<p>Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung des Vereinsgesch\u00e4fte, die Ausf\u00fchrung der Vereinsbeschl\u00fcsse und die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens sowie sonstiger Vereinsunterlagen. Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Vorstandssitzungen oder nach m\u00fcndlicher oder schriftlicher Absprache, \u00fcber die eine Niederschrift anzufertigen ist. Jedes Mitglied des Vorstandes hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand regelt seine Zust\u00e4ndigkeit in eigener Verantwortung.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung, insbesondere die Hauptversammlung, ein und leitet sie. Er kann diese Aufgaben an ein anderes Vorstandsmitglied delegieren.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer sind Vorstand im Sinne des \u00a7 26 II BGB und vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich, jeder f\u00fcr sich allein. F\u00fcr Rechtshandlungen mit einem Gegenwert von mehr als \u20ac 5.000,&#8211; im Einzelfall bedarf es jedoch der gegenseitigen vorherigen Zustimmung dieser beiden Vorstandsmitglieder.<\/p>\n<p>Der Schatzmeister verwaltet die Kasse des Vereins und f\u00fchrt ordnungsgem\u00e4\u00df Buch \u00fcber alle Einnahmen und Ausgaben. Er hat der Hauptversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten. Er nimmt Zahlungen f\u00fcr den Verein gegen seine alleinige Quittung in Empfang und wickelt den Zahlungsverkehr ab. F\u00fcr Zahlungen in H\u00f6he von bis zu \u20ac 500,&#8211; bedarf es keiner weiteren Unterschrift.<\/p>\n<p>Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand, falls erforderlich, f\u00fcr die Zeit bis zur n\u00e4chsten Hauptversammlung ein anderes Vereinsmitglied als Nachfolger bestimmen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 8 Kassenpr\u00fcfung<\/b><\/p>\n<p>Zur Pr\u00fcfung der Kasse werden von der Hauptversammlung f\u00fcr die Dauer von jeweils zwei Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer bestellt. Sie haben die Aufgabe, die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Kassen- und Buchf\u00fchrung in sachlicher und rechnerischer Hinsicht zu pr\u00fcfen, der Hauptversammlung dar\u00fcber zu berichten und sich \u00fcber die Entlastung des Vorstandes zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>Die Amtszeit der beiden Kassenpr\u00fcfer \u00fcberschneidet sich jeweils um ein Jahr. Eine unmittelbare Wiederwahl ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><b>\u00a7 9 Hauptversammlung<\/b><\/p>\n<p>Einmal j\u00e4hrlich ist im ersten Halbjahr eine ordentliche Mitgliederversammlung abzuhalten. Sie f\u00fchrt die Bezeichnung \u201eHauptversammlung\u201c und ist nicht \u00f6ffentlich. G\u00e4ste k\u00f6nnen auf Antrag von der Hauptversammlung zugelassen werden. Die Einberufung der Hauptversammlung hat mit einer Einladungsfrist von wenigstens vier Wochen zu erfolgen.<\/p>\n<p>Der Vorstand legt die Tagesordnung f\u00fcr die Hauptversammlung fest. Die Einladung der Mitglieder erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung, zum Beispiel im Mitteilungsblatt des Vereins (\u201eRundschreiben\u201c).<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge zur Tagesordnung m\u00fcssen sp\u00e4testens bis zum 28. Februar eines Jahres beim Vorstand eingegangen sein. Die Erg\u00e4nzung der Tagesordnung um nachtr\u00e4glich gestellte Antr\u00e4ge ist m\u00f6glich, wenn sich die Hauptversammlung mehrheitlich f\u00fcr die Aufnahme dieser Antr\u00e4ge in die Tagesordnung ausspricht.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse, die aufgrund nachtr\u00e4glicher Erg\u00e4nzung der Tagesordnung zustande kommen, d\u00fcrfen keine Satzungs\u00e4nderung zum Inhalt haben und keine finanziellen Verpflichtungen f\u00fcr die Mitglieder mit sich bringen.<\/p>\n<p>Die Hauptversammlung ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n<ol>\n<li>Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung<\/li>\n<li>Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstandes<\/li>\n<li>Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern<\/li>\n<li>Bestellung von Kassenpr\u00fcfern<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li>\n<li>endg\u00fcltige Entscheidung \u00fcber den Ausschluss eines Mitgliedes im Falle der Berufung<\/li>\n<li>Festsetzung von Aufnahmegeb\u00fchr und Mitgliedsbeitrag f\u00fcr das Jeweils kommende Jahr<\/li>\n<li>Festlegung von Ort und Zeitpunkt der Hauptversammlung<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge des Vorstandes und der Mitglieder<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins und die Verwendung seines Verm\u00f6gens.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Hauptversammlung ist ungeachtet der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. \u00dcber die Art der Abstimmung entscheidet der Versammlungsleiter. Die Abstimmung wird jedoch schriftlich durchgef\u00fchrt, wenn dies mindestens drei anwesende Mitglieder verlangen.<\/p>\n<p>Wahlen werden, sofern dieses ein Mitglied beantragt, in schriftlicher geheimer Abstimmung durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Beschlussfassungen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Eine Entscheidung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins erfordert eine \u00be-Mehrheit.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung sind in ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter sowie vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll wird im Mitteilungsblatt des Vereins ver\u00f6ffentlicht und durch die n\u00e4chste Hauptversammlung genehmigt.<\/p>\n<p><b>\u00a7 10 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/b><\/p>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens zwanzig Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde die Einberufung verlangen. Bei einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung gelten im \u00fcbrigen die einschl\u00e4gigen Bestimmungen f\u00fcr die Hauptversammlung.<\/p>\n<p><b>\u00a7 11 \u00c4nderung der Satzung<\/b><\/p>\n<p>Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Satzung k\u00f6nnen vom Vorstand oder von mindestens zehn Mitgliedern gestellt werden.<\/p>\n<p><b>\u00a7 12 Verdienstnadel<\/b><\/p>\n<p>Mitgliedern, die sich im besonderen Ma\u00dfe um den Verein verdient gemacht haben, kann auf Beschluss des Vorstandes die Verdienstnadel der Arbeitsgemeinschaft verliehen werden. \u00dcber die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.<\/p>\n<p><b>\u00a7 13 Dr. Ey-Medaille<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr besondere Verdienste um die Erforschung von Philatelie und Postgeschichte der ehemaligen deutschen Kolonien und Auslandspost\u00e4mter wird die Dr.-Ey-Medaille verliehen. Die Verleihung erfolgt durch ein Kapitel, das aus f\u00fcnf Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft besteht. Alles N\u00e4here regelt die Satzung des Kapitels der Dr.Ey-Medaille.<\/p>\n<p><b>\u00a7 14 Ehrenmitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p>Mitglieder, die sich in herausragender Weise um den Verein oder die Kolonialphilatelie verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen zu Ehrenmitgliedern, oder gegebenenfalls zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.<\/p>\n<p>Die Ernennung ist mit der Verleihung der Ehrennadel der Arbeitsgemeinschaft verbunden und wird durch eine Urkunde bezeugt.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag freigestellt und zur kostenlosen Inanspruchnahme der Vereinsleistungen berechtigt.<\/p>\n<p><b>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b><\/p>\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins soll sein Verm\u00f6gen an steuerbeg\u00fcnstigte Vereine oder Einrichtungen zur Verwendung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke weitergeleitet werden. Empfohlen wird die \u201eStiftung zur F\u00f6rderung der Philatelie und Postgeschichte e.V.\u201c Frankfurt am Main. N\u00e4heres beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p align=\"center\">______________________<\/p>\n<p>Diese ge\u00e4nderte Satzung ist von der Hauptversammlung am 03. Juni 2000 in Norderstedt beschlossen worden und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.<br \/>Damit wird die bisherige Fassung der Satzung ung\u00fcltig.<\/p>\n<p><i>Die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Koblenz, unter der Nummer 2172, ist am 12. Oktober 2000 erfolgt.<\/i><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Sammler deutscher Kolonialpostwertzeichen e.V. The approved and legally registered constitution is only available in German.\u00a0 in der Neufassung vom 03. 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