Geschichtlicher Hintergrund
Deutsche Kolonien, die überseeischen Besitzungen des Deutschen Reiches von 1884 bis 1918, häufig auch Schutzgebiete genannt. Der Erwerb von Kolonien wurde durch den Deutschen Kolonialverein (1882 gegründet) und die daraus hervorgegangene Deutsche Kolonialgesellschaft (1887 entstanden) propagiert. Otto von Bismarck, zunächst ein Gegner der Kolonialbewegung, förderte seit 1884 die Bestrebungen, Kolonialbesitz zu erwerben. Besitz in Übersee sollte den Handel beleben, Raum für Auswanderung schaffen und Rohstoffvorkommen erschließen; eine Ausweitung des Reichsgebietes sollte nicht erfolgen. Die Gebiete in Übersee wurden zunächst von privaten Gesellschaften verwaltet, am Ende des 19. Jahrhunderts hatte das Reich die Verwaltung übernommen.
Das deutsche Interesse richtete sich vor allem auf Afrika: Deutsch-Südwestafrika, das heutige Namibia, wurde 1884 deutsche Kolonie (bis 1915). Togo (heute zwischen den Staaten Togo und Ghana aufgeteilt) und Kamerun wurden ebenfalls 1884 zum Schutzgebiet erklärt (bis 1914). Die Kolonie Deutsch-Ostafrika auf dem Gebiet der heutigen Staaten Tansania, Ruanda und Burundi wurde 1885 gegründet; sie bestand bis 1918. Auch im pazifischen Raum erwarb das Deutsche Reich Kolonien: 1885 Deutsch-Neuguinea im Nordosten von Neuguinea, fortan Kaiser-Wilhelms-Land genannt, sowie das Bismarck-Archipel und die Marshall-Inseln; 1888 folgten Nauru und 1899 die Marianen, Karolinen, Palau-Inseln und ein Teil der Samoa-Inseln (Samoa-Vertrag). Kiautschou wurde 1898 für 99 Jahre von China gepachtet. Nach dem 1. Weltkrieg musste das Deutsche Reich im Versailler Vertrag alle Kolonien abtreten. Sie wurden fortan als Mandatsgebiete des Völkerbundes verwaltet; de facto wurden sie Kolonialbesitz der Mandatsmächte.